Sie möchten den Wert Ihres Unternehmens wissen? Anhand der anerkannten Verfahren ermitteln wir diesen für Sie. Die häufigsten Anlässe sind gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Vereinbarungen. Aber auch Unternehmenskauf und -verkauf, Fusionen und die Zuführung von Eigen- oder Fremdkapital können eine Bewertung erforderlich machen
Der Unternehmenswert kann sowohl nach dem Ertragswertverfahren als auch nach dem Discounted Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) oder mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ermittelt werden. In bestimmten Fällen kommen auch Multiplikatormethoden zum Einsatz.
Der ermittelte Unternehmenswert ist eine wichtige Stütze bei der Vorbereitung eigener oder fremder Entscheidungen und dient zur Unterstützung von Argumentationen. Gerade bei Unternehmenskauf und -verkauf wird der Unternehmenswert gerne als Orientierungsgröße herangezogen – für den Käufer als Wertobergrenze und für den Verkäufer als Wertuntergrenze. Das bedeutet: Ohne Unternehmensbewertung keine Orientierung – und somit keine gemeinsame Verhandlungsbasis! Auch kann die Unternehmensbewertung nach anerkannten Verfahren im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung den ggf. höheren steuerlichen Wertansatz widerlegen oder Streitigkeiten zwischen Erben bzw. Gesellschaftern verhindern
In der Regel erfolgt die Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren entsprechend dem Standard 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S1). Dieses Verfahren findet hohe Akzeptanz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Dabei werden die zukünftig zu erwartenden Erträge unter Berücksichtigung des Risikos und alternativer Anlagemöglichkeiten auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Dem liegt ein betriebswirtschaftliches Phasenmodell der Bewertung zugrunde: Für die Detailphase werden die kommenden ein bis fünf Jahre jeweils einzeln geplant. Die zeitlich fernere Rentenphase bildet alle folgenden Planjahre in einem Zeitraum ab.
Über die Ergebnisse der Unternehmensbewertung wird ein Gutachten erstellt in dem die Prämissen der Bewertung detailliert und nachprüfbar darlegt werden. Als Steuerberater verfügen wir über eine langjährige Ausbildung und umfassende praktische Erfahrungen in allen relevanten Bereichen der Betriebswirtschaft, des Rechts, der Unternehmensführung, des Rechnungswesens und der Besteuerung. Im Unterschied zu den Unternehmensberatern sind wir durch unseren gesetzlich vorgeschriebenen Berufseid sowie unsere Berufspflichten in besonderer Weise zu einer gewissenhaften und unparteiischen Berufsausübung angehalten.
Gern beraten wir Sie im Rahmen eines vor Ort Termins zu dieser Problematik.