Unser Team beschränkt sich nicht auf die Erfüllung nur der gesetzlichen Pflichten sondern bietet Steuerberatung.
Ziel ist es, dem Mandanten umfassend bei der Erreichung seiner gesteckten wirtschaftlichen und persönlichen Ziele zur Seite zu stehen:
- Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel
- Steuerbelastungsvergleich
- Unternehmensumstrukturierungen
- Steueroptimierte Unternehmensnachfolge
- Gestaltung von Schenkungen
- Steuerliche Optimierung von Erbregelungen
- Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten
Steuerliche Gestaltung ist häufig sehr komplex. Neben den Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen und ständig wechselnder Rechtsprechung sind betriebswirtschaftliche Erfordernisse und vor allem die individuellen Ziele des Mandanten zu berücksichtigen. So kann aus steuerlicher Sicht ein Wechsel der Rechtsform oder eine Unternehmensumwandlung sinnvoll sein. Während Gesellschafter einer Personengesellschaft den Gewinn grundsätzlich entsprechend ihrem persönlichen Steuersatz versteuern, liegt der Steuersatz für Kapitalgesellschaften bei ca. 30 % (15 % Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer). Auch aus zivilrechtlichen Gründen im Sinne der Vermögenssicherung und der persönlichen Haftungsbegrenzung kann die Wahl der Rechtsform einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG sinnvoll sein. Ebenso sind Konstellationen denkbar, in denen ein Einzelunternehmen die richtige Wahl sein kann. Wir als Steuerberater sehen daher einen Schwerpunkt unserer Steuerberatung in der laufenden Steueroptimierung der Strukturen unserer meist mittelständischen Mandanten.
Die Umwandlung von Unternehmen, Einbringungen oder Entnahmen von Anteilen bzw. einzelnen Wirtschaftsgütern stellen besondere Anforderungen an Planung und Umsetzung um Steuerbelastungen zu vermeiden. Hier sind neben dem Umwandlungsgesetz und dem Umwandlungssteuergesetz u.a. die Einkommensteuer, die Grunderwerbsteuer, die Umsatzsteuer, die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Gewerbesteuer in den Überlegungen zu berücksichtigen. Doch die steuerliche Optimierung ist nicht alles! Ihre mittel- und langfristigen Ziele und Planungen sind Grundlage und Eckpfeiler unserer Steuerberatung. Besonders die Unternehmensnachfolge bzw. –übertragung erfordert eine langfristige Strategie. Nutzen Sie den hohen Freibetrag bei der Schenkung im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge und übertragen Sie Vermögen steuerfrei an Familienmitglieder. Der Beschenkte kann den Freibetrag bei der Schenkungsteuer aller 10 Jahre neu in Anspruch nehmen.
Auch in allen anderen unternehmerischen wie privaten Entscheidungen sind die steuerlichen Folgen nicht außer Acht zu lassen. Mit unserer Erfahrungen stehen wir Ihnen dabei gern zur Seite und suchen gemeinsam die für Sie besten Lösungen.