„Ein Geschäft wird erst dann ein Geschäft, wenn man dem Finanzamt nachweisen kann, dass es kein Geschäft war.“
Markus M. Ronner

 

Seriösität und Erfahrung sind Vorraussetzung für die Durchsetzung von Mandanteninteressen. Wir sorgen in Steuerangelegenheiten für Ihr Recht und vertreten Sie gegenüber Finanzämtern und Behörden:

  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Verhandlung mit Behörden
  • Unterstützung bei steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen
  • Aussenprüfungen
  • Führung aussergerichtlicher Rechtsbehelfe bei Finanzbehörden
  • Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Vertretung bei Steuerstrafsachen und Bußgeldverfahren