Steuerlicher Gestaltungsberatung
Mit vier Steuerberatern in unserer Gesellschaft bündeln wir umfassende Fachkompetenz und langjährige Erfahrung. Der enge fachliche Austausch im Beraterteam ermöglicht es uns, Fragestellungen schnell, praxisnah und zielgerichtet zu analysieren.
Gerade bei komplexen Themen wie Unternehmensberatung, Umwandlungen und deren steuerlichen sowie wirtschaftlichen Auswirkungen profitieren unsere Mandanten von unterschiedlichen Blickwinkeln und gebündeltem Know-how. So können wir Chancen und Risiken frühzeitig erkennen, Gestaltungsoptionen aufzeigen und fundierte Entscheidungen unterstützen.
Das Ergebnis: vorausschauende Beratung, klare Handlungsempfehlungen und Lösungen, die sowohl steuerlich als auch unternehmerisch nachhaltig wirken. Wir bieten Ihnen:
- Steuerbelastungsvergleiche
- Unternehmensumstrukturierungen
- Steueroptimierte Unternehmensnachfolge
- Gestaltung von Schenkungen
- Steuerliche Optimierung von Erbregelungen
- Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten
Steuerliche Gestaltung ist häufig sehr komplex. Neben den Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen und ständig wechselnder Rechtsprechung sind betriebswirtschaftliche Erfordernisse und vor allem die individuellen Ziele des Mandanten zu berücksichtigen. So kann aus steuerlicher Sicht ein Wechsel der Rechtsform oder eine Unternehmensumwandlung sinnvoll sein. Während Gesellschafter einer Personengesellschaft den Gewinn grundsätzlich entsprechend ihrem persönlichen Steuersatz versteuern, liegt der Steuersatz für Kapitalgesellschaften bei ca. 30 % (15 % Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer).
Auch aus zivilrechtlichen Gründen im Sinne der Vermögenssicherung und der persönlichen Haftungsbegrenzung kann die Wahl der Rechtsform einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG sinnvoll sein. Ebenso sind Konstellationen denkbar, in denen ein Einzelunternehmen die richtige Wahl sein kann. Wir als Steuerberater sehen daher einen Schwerpunkt unserer Steuerberatung in der laufenden Steueroptimierung der Strukturen unserer meist mittelständischen Mandanten.
Die Umwandlung von Unternehmen, Einbringungen oder Entnahmen von Anteilen bzw. einzelnen Wirtschaftsgütern stellen besondere Anforderungen an Planung und Umsetzung um Steuerbelastungen zu vermeiden. Hier sind neben dem Umwandlungsgesetz und dem Umwandlungssteuergesetz u.a. die Einkommensteuer, die Grunderwerbsteuer, die Umsatzsteuer, die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Gewerbesteuer in den Überlegungen zu berücksichtigen.
Doch die steuerliche Optimierung ist nicht alles! Ihre mittel- und langfristigen Ziele und Planungen sind Grundlage und Eckpfeiler unserer Steuerberatung. Besonders die Unternehmensnachfolge bzw. –übertragung erfordert eine langfristige Strategie. Nutzen Sie den hohen Freibetrag bei der Schenkung im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge und übertragen Sie Vermögen steuerfrei an Familienmitglieder. Der Beschenkte kann den Freibetrag bei der Schenkungsteuer aller 10 Jahre neu in Anspruch nehmen.
Auch in allen anderen unternehmerischen wie privaten Entscheidungen sind die steuerlichen Folgen nicht außer Acht zu lassen. Mit unseren Erfahrungen stehen wir Ihnen dabei gern zur Seite und suchen gemeinsam die für Sie besten Lösungen.


